GEVE 4 unterstützt mit dem aktuellen Update 2.1.118 das neue Gaststättengesetz in Brandenburg mit dem neuen Modul "Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (§ 2 Abs. 2 BbgGastG)". Dieses ersetzt, bei richtiger Angabe des Bundeslandes in den Stammdaten, das Modul "Gestattung (§ 12 GastG)".

     
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