Die Zuständigkeiten für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes sind nahezu vollständig geregelt. Es stehen Softwarelösungen als integriertes GEVE 4-Modul und alleinstehendes System zur Verfügung. 

Mit GEVE 4 ist eine Software "Prostituiertenschutzgesetz" für alle Anforderungen verfügbar: 

  • Personenanmeldungen gemäß ProstSchG §3-7,
  • Anträge und Erlaubnisse Prostitutionsgewerbe, -Stätten, -Fahrzeuge, -Vermittlung und Veranstaltungen gemäß §12.

Die Lösung steht als GEVE4-integriertes Modul oder auch alleinstehend zur Verfügung. Damit werden die Bundesland spezifischen unterschiedlichen Anforderungen abgedeckt.

Zumeist sind Landkreise und kreisfreie Städte für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zuständig. Beispielsweise sind in Hessen die Gemeinden >7500 Einwohner sowie für die kleineren Städte die Landkreise zuständig. In Brandenburg ist §3ff. bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt, §12 bei den Stadtverwaltungen.

GEVE4-Prostituiertenschutzgesetz ist dank Wiedervorlage, elektronischer Akte, Plausibilitätskontrollen etc. mehr als ein "Ausfüllassistent". Kontaktieren Sie mit uns für Ihre günstige, kompakte Lösung zum ProstSchG - unabhängig davon, ob bereits ein GEVE4 / GEVE4-regional-System vorhanden ist:  http://www.edv-ermtraud.de/infosanfordern . 

     
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