Die Umsetzung des ProstSchG wurde in Sachsen-Anhalt nun den Kreisen übertragen. In vielen Bundesländern sind bereits Kreise undkreisfreie Städtezuständig. Lernen Sie unsere Lösungen kennen. 

GEVE 4-Prostituiertenshutzgesetz bildet die Anforderungen nach ProstSchG §§ 3-6+7 sowie §§ 12, 13, 20, 21 ab.

Besondere Vorteile stellen neben den Standards "Erfassen", "Antrag" und "Erlaubnis" das Wiedervorlagesystem (Erinnerung zu Erneuerungen und Prüfung von Sachverhalten), die elektronische Akte (z.B. für Ausweispapiere), die Datenbereitstellung an Finanzbehörden (§ 34 Abs. 6+8) dar. 

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