Ungeachtet der Corona-Krise rückt der nächste Stichtag im Kassenrecht näher. Mehr zum Stichwort Technische Sicherheitseinrichtung (TSE).

So unterschiedlich die Kassenhierarchien der unterschiedlichen Verwaltungen angelegt sind, so individuell auch der Anpassungsbedarf zur Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und § 146a AO. Grundsätzlich ist der Kassenbetreiber, also die kommunale Kassenleitung verpflichtet sich rechtzeitig (aktuell: bis zum 30.9.2020) um die geeignete Kassenumrüstung zu kümmern. Die EDV Ermtraud GmbH trägt dabei den Gegebenheiten der TopCash-Anwender optimal Rechnung. Es wird daher eine TopCash 2-Basis-TSE angeboten, die eine DSFINV-K-konforme Datenspeicherung garantiert. Erweiterte TSE-Konzepte bieten eine erweiterte Anbindung Kasse/TSE. Mehr dazu auf unserer Info-Seite:  TopCash 2 - TSE-Modul - Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) 

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