geve|regional – Gewerbeverwaltung & Erlaubniswesen für Kreisverwaltungen
Rechtssicherer elektronischer Empfang nach xGewerbeordnung
Lösungen für Sonderaufgaben: Prostitution, Geldwäsche, Schwarzarbeit, Makler etc.
Die Lösung für Kreisverwaltungen und Landratsämter
Einsatz autonom auf Systemen der Verwaltung als auch in der Cloud (Cloudservices, Hostingbetrieb, Einsatz im Rechenzentrum, Software as a Service, SaaS)
Kreisverwaltungen sind Empfänger von Gewerbemeldungen nach §14 Absatz 8 der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV). Das medienbruchfreie elektronische Einlesen der Daten, die umfassend in verschiedenen Aufgabenfeldern genutzt werden können steht im Fokus. Die Meldungen müssen dem Format xGewerbeordnung konform valide angenommen werden (Format XGewO wie auch bei den sendenden Gewerbeämtern). Ferner besteht die Möglichkeit eines freieren rechtssicheren Austausch der Kreisverwaltungen mit vor- und nachgelagerten Behörden im Kontext Gewerbewesen mit dem rechtssicheren Senden und Empfangen von Nachrichten des Typs “Freitext”. Nach xGewerberordnung wird jeweils zum 1.5. und 1.11. eines Jahres die verbindliche Grundlage des Datenempfanges und Versandes fortgeschrieben.
Landkreise erfüllen außerdem Aufgaben nach den Aufgaben nach weiteren Gesetzen/Verordnungen nach Bundesrecht und Landesrecht: z.B. Prostituiertenschutzgesetz, Geldwäschegesetz, Onlinezugangsgesetz, Bewacherregister. Anträge und Erlaubnisse werden je nach landesspezifischen Regelungen in der Kreisverwaltung bearbeitet: z.B. Makler, Finanzanlagenvermittler, Märkte, Veranstaltungen, stehendes Gaststättengewerbe, Spielhallen.
geve|regional (zuvor GEVE-Regional) – unsere eGovernment-Lösung für das Gewerbe- und Erlaubniswesen vereinfacht die Arbeit der Ordnungsbehörden der Kreisverwaltungen und erfüllt die Anforderungen der Gewerbeanzeigenverordnung sowie der xGewerbeordnung.
In den Kreisverwaltungen sind zunehmend Aufgaben gebündelt worden, die zwecks Umsetzung oder Überwachung eine überörtliche Gewerbeverwaltung erfordern, z.B. in Bezug auf
- allgemeine Gewerbeüberwachung
- Gewerbeuntersagungsverfahren
- Bewacherregister
- Prostituiertenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, ProstSchG)
- Geldwäschegesetz (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, GWG),
- Schwarzarbeitskontrolle (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, SchwArbG)
- Gewerbeordnung (GewO) und
- Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV) inkl. xGewerbeordnung.
Auswirkungen zeigen auch Grundlagen der E-Government-Gesetze des Bundes bzw. deren Ausprägungen in den Bundesländern und die Wechselwirkung zwischen Onlinezugangsgesetz und digitalem Workflow in der Verwaltung.

Variabler Datenworkflow zwischen Gemeinden und Kreisen
Die Art, wie kreisangehörige Städte und Gemeinden Daten an die übergeordnete Kreisverwaltung sendet kann variieren. Das Gewerbefachverfahren geve|regional ist darauf vorbereitet.

A: Die sendende Stelle liefert nur die Daten, die der Kreis für seine Zuständigkeit benötigt, z.B. nur die Gewerbemeldungen mit Maklertätigkeit. Der Kreis importiert und muss die Daten nicht näher filtern.
B: Die Städte und Gemeinden schicken (automatisiert und rechtssicher) alle Meldungen – für allgemeine Gewerbeüberwachung beim Landkreis oftmals die gewünschte Variante. Für weitere Aufgaben filtert die einlesende Kreisverwaltung den Importbestand beispielsweise auf Maklertätigkeiten. Die gefilterte Datenmenge wird dann übernommen für die Abteilung, die dieses Aufgabenfeld bearbeitet.
C: Der Kreis bereitet sich im Sinne seiner Aufgabe als Gewerbeüberwachungsbehörde auf mögliche umfassendere Aufgaben vor. Er importiert als Sammelimport als berechtigter Empfänger alle Gewerbemeldungen in seine Datenbank in geve|regional. Die Filterung für Teilaufgabenbereiche wie Makler, Gaststätten, Spielhallen o.ä. erfolgt über gespeicherte Selektionen auf den Gesamtbestand nach dem Sammelimport. Vorteil: Alle Daten stehen grundsätzlich für sich eventuell verändernde Aufgaben zur Verfügung.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Kreisverwaltung die Gewerbeanzeigen dauerhaft speichert oder nur temporär zur Einsicht vorhält – beides ist möglich.
Filterungen sind möglich nach Branchenschlüsseln – abhängig davon, ob und wie genau das sendende Gewerbeamt diese vergibt – oder nach der textlichen Tätigkeitsbeschreibung – hierbei werden Selektionen ggf. so gestaltet, dass sie unterschiedliche gebräuchliche Begriffe berücksichtigen (z.B. Gaststätte und Schankwirtschaft für die faktisch selbe Tätigkeit).
Kreisverwaltungen – 2 Perspektiven in einer integrierten Lösung: 1.) Gewerbeüberwachung, 2.) Bearbeitung des erlaubnispflichtigen Gewerbes
Die Aufgaben in den Kreisverwaltungen liegen u.a. mit Schwerpunkt in 2 Funktionen, die geve|regional mit unterschiedlichen Ausbaustufen abdeckt:
- als Empfangsstelle von Gewerbemeldungen (z.B. im Sinne Kontrollbehörde etc. – Daten einlesen und intern verteilen),
- als ausführende Antrags- und Erlaubnisbehörde (z.B. §34a, §34c und §34i Gewerbeordnung – Daten einlesen, speichern und bearbeiten).
Darüber hinaus bestehen zahlreiche verwaltungsindividuelle Prozesse, für die Daten benötigt werden:
- in Form einer vorübergehenden Datenhaltung als Grundlage zur internen Verteilung,
- als dauerhafte kreisweite Spiegeldatenbank der kreisangehörigen Gewerbebestände.
Für weitere Aufgabenfelder verantwortliche Fachbereiche erhalten lesenden Zugriff auf die für sie relevanten Daten, intuitive Filter- und Selektionsmechanismen (z.B. Branche, Gemeinde, Zeitraum), aussagekräftige Auswertungen und Exportmöglichkeiten (z.B. zu Office für Serienbriefe) und fallbezogene Sofortauskünfte (z.B. Tätigkeiten und Personen).
Digitale Aktenführung, Kommunikation und Workflow zwischen Kreis, Gemeinde und externen Behörden
In Verbindung mit der integrierten elektronischen Akte oder Anbindung an externe Dokumentenmanagementsysteme (DMS) stehen den Sachbearbeitern relevante Dokumente unmittelbar zur Verfügung. geve-Regional verfügt außerdem über Schnittstellen zu gängigen HKR-/ Finanzverfahren und zur Gebührenkasse TopCash.

Das Freitext-Kommunikationsmodul verbessert den Workflow und bidirektionalen Austausch zwischen Behörden, die mit Gewerbeangelegenheiten betraut sind. Sie können rechtssicher relevante Informationen neben der Gewerbemeldung austauschen – z.B. zwischen Kreisverwaltung und städtischen Gewerbeamt, mit den Kammern (IHKn und HWKn) und Finanzbehörden. Freitext ist ein einheitlicher definierter Nachrichtentyp nach xGewerbeordnung.
Anträge und Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Gewerbe können aus importierten Gewerbemeldungen generiert werden. Wird ein Antrag auf erlaubnispflichtiges Gewerbe vor dem Eingang der Gewerbemeldung erfasst, werden die Daten erfasster Anträge zur Erteilung der Erlaubnis daraus verwendet und im Bearbeitungsworkflow automatisiert übertragen. Der Ausdruck erfolgt i.d.R. durch automatisch beschickte Word-Formulare.
geve|regional ist vorbereitet zur Umsetzung der Registermodernisierung, die auf die Synchronisierung und Zentralisierung wichtiger Register abzielt.
geve|regional im Ordnungs-/Gewerbeamt:
Auszug aus der Modul-/Funktionsliste.
- Geldwäschegesetz (GWG) – Überprüfung bestimmter Personen oder Betriebe
- Schwarzarbeitsgesetz (SchwArbG)
- Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Transparenzgesetz – mehr Transparenz über Betriebsstrukturen, zugehörige Meldungen und Beteiligte
- Schwarzarbeit – Überwachung, z.B. von Bau- oder Gastronomiegewerbe
- Stellen von Anfragen GZR/BZR an das Bundesamt für Justiz
- Gewerbeuntersagung
- Makler nach §34c GewO (z.B. Prüfberichte)
- Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO
- Bewachung nach §34a GewO (Prüfung der Zuverlässigkeit, Antrag Führungszeugnis)
- Spielhallen nach §331 / 33c GewO
- Reisegewerbe nach §55 GewO
- Marktfestsetzung nach §69 GewO
- Gaststätten nach §2 GastG
- Immobiliendarlehensvermittler nach § 34i GewO

geve|regional ämterübergreifend
Ämter, in denen Gewerbedaten relevant genutzt werden können (Auszug):
- Auskunft Gewerbezentralregister
- Ausländeramt
- Lebensmittelüberwachung / Veterinärwesen
- Abfallwirtschaft / Imissionsschutz
- Wirtschaftsförderung
- Bauordnungsamt
- KFZ-Zuassung
Vorteile auf einen Blick
- Zeit- und Kostenersparnis durch Automatisierung der Vorgänge
- Fachbereichsabhängiger Zugriff auf relevante Daten
- Medienbruchfreies papierloses Arbeiten anstelle aufwendigen Papier- oder Einzeldateiumlaufes:
- Automatisierter Import der Gewerbedaten direkt von den vorgelagerten Kommunen
- Export an ausgelagerte Stellen, z.B. Ämter der Kreisverwaltung mit eigenen Fachverfahren
- Unterstützung des genormten universellen Formats xGewerbeordnung (xGewO)
- Daten Senden und Empfangen rechtssicher per OSCI und (zukünftig) FitConnect
- Office-Anbindung, z.B. für Serienbriefe
- Vordefinierte Anschreiben und Formulare
- Auswertungen nach Branchenmerkmalen über den Komplettdatenbestand
- Elektronische Akte für Ihren Schriftverkehr (Berichte, Protokolle, Aktennotizen)
- Schnittstellen zu Finanz-/HKR-Verfahren und Dokumentenmanagementsystemen
- Verdachtsmomente wegen Schwarzarbeit (für die Zollverwaltung)
- verknüpfte Betriebe- und Personenkartei
- Fachbereichsbezogene Dateneinsicht
geve|regional – der Betrieb im Fokus
geve|regional – der 5. Generation Gewerbefachverfahren – führt als übergeordnete Ebene die Meldungen, Personen und Dokumente zur Ebene des Betriebes zusammen, der für Überwachungsaufgaben den praktischen Ansatzpunkt darstellt. Im Falle des Einzelunternehmens entspricht der Betrieb der Gewerbeanzeige. Im Falle einer Personengesellschaft (z.B. GbR) gehören mehrere Personen, d.h. mehrere Meldungen zum Betrieb.
1 Betrieb =
- mehrere Gesellschafter
- mehrere Meldungen
- mehrere Tätigkeiten
Infos anfordern
Informationen zum Datenschutz
Technische Informationen
- Verfahren auf aktueller .NET-Entwicklungs-Umgebung und Werkzeuge – (“.NET is a free and open-source application platform supported by Microsoft”)
- Unterstützt xGewerbeanzeige
- Kommunikation via OSCI, FitConnect, SFTP u.a.
- Betrieb optional auf eigenem Windows-Server on premise oder in der Cloud
Aktuelle technische Standards im dynamischen Umfeld: SFTP, FTPS, OSCI, xGewerbe, Prozessabläufe, Workflow und Registermodernisierung
Mit geve|regional können Sie die Gewerbedaten Ihrer kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder geliefert vom Statistischen Landesamt bzw. der Landesplattform, papierlos verwalten. Die Übernahme erfolgt medienbruchfrei elektronisch beispielsweise via Empfang über ein sicheres SFTP-Postfach oder rechtssicheres OSCI-konformes Postfach. geve|regional unterstützt dazu die Schnittstelle zum Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV2).