Gewerbemeldungen per Internet mit Portal-Anbindungen / Elektronische Erstattung der Gewerbeanzeige gemäß OZG, EGovG und EAP
Die neue Generation geve|Online (2022):
- Gewerbemeldungen via Internet - OZG-konform
- Unabhängig vom eingesetzten Gewerbefachverfahren: GEVE 4 und geve|5 der EDV Ermtraud GmbH ebenso wie Verfahren anderer Hersteller
- übergibt Meldungen im einheitlichen Standard XGewerbeordnung (xGewO)
- mandantenfähig - geeignet als Landes-/EfA-Lösung, für Regional- und Landkreisportale sowie Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden einzeln
- voll responsitives Design und frisches Layout für bestes intuitives Handling - Gewerbeanzeige einfach auf PC, Tablet und Smartphone
- inkl. aller Vorteile von GEVE 4-Online
Überzeugen Sie sich: Kostenloser Live-Test mit verwaltungseigenen Stammdaten möglich. Installation erfolgt auf Hosting-Server der EDV Ermtraud GmbH. Gewerbemeldungen aus der Live-Testphase können in das Gewerbefachverfahren GEVE produktiv übernommen werden.
Die bewährte Lösung: GEVE 4-Online (seit 2006)
Optimiert für Anbindung an GEVE 4 - Gewerberegister.
Die Mehrheit der Gewerbemeldungen sind Standard-Fälle, die keine persönliche Vorsprache erfordern. Die Meisten Gewerbemeldungen erfolgen zur Zeit (3-2022) medienbruchbehaftet postalisch oder als PDF-Datei. GEVE 4-Online trägt dem Corona-Schutzbedürfnis und Onlinezugangsgesetz Rechnung. GEVE 4-Online eröffnet die Chance, effektiven ressourcenschonenden Bürgerservice einzuführen, der die Verwaltung durch effektive Digitalisierung entlastet. GEVE 4-Online ist als Spezialgewerbefachverfahren dabei mehr als eine Formularlösung.
Features auf einen Blick:
- Nutzung auf allen Internet-tauglichen Geräten, barrierefrei via Webbrowser (PC, Tablet, Smartphone)
- automatische Skalierung, responsitive gestaltet
- Integration Webseite/Portale
- optional Authentifizierung über Servicekonten / Nutzerkonto (z.B. OpenRathaus) oder Einmalmeldung über Gastzugang
- optional Integration ePayment / Bezahlung über Internetpaymentmodule (z.B. ePay21 und Novalnet)
- elektronischer Meldungsbeleg zum Download
- Informations-E-Mail-Versand und elektronischer sicherer Abruf für das Gewerbeamt
- rechtlich-organisatorische Plausibilität
- Übergabe der Meldung ans Gewerbefachverfahren im aktuellen normierten Standard
- Medienbruchfreier Import ins Gewerberegister
- Übersendung von Dokumenten mit Übernahme ins Gewerbefachverfahren
- Datenschutz und Sicherheit im Fokus
Im Detail:
als lokale und EfA-Lösung:
Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist gemäß der Gewerbeordnung verpflichtet, dieses bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Pro Jahr führt diese Anzeigepflicht bundesweit zu über 1,5 Millionen Gewerbeanzeigen.
GEVE 4-Online ist ein praxiserprobter E-Government-Baustein, der einen Zugang zur Verwaltung im Sinne des "Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung" (E-Government-Gesetz - EGovG) in Form elektronischer Meldeforumlare darstellt.
Zunehmend rückt dabei die Anbindung an Service-Portale (Landesportale, regionale Portale und kommunale Portale) in den Fokus - beispielsweise BürgerPortal (RegioIT), OpenR@thaus bzw. OpenKreish@us (ITEBO, HannIT, KDO, KDG), Wirtschaftsserviceportal NRW (WSP.NRW/GSP.NRW), ThAVEL (Thüringen), Civento, Amt24 (Sachsen), Service BW (Baden-Württemberg).
GEVE 4-Online stellt einen optimalen Zugang gemäß dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen - Onlinezugangsgesetz (OZG) - dar. Ziel der Bundesregierung ist es, durch das Onlinezugangsgesetz Verwaltungsleistungen elektronisch zugänglich zu machen. Ein wesentlicher praxisgerechter Fokus liegt auf den Gewerbemeldungen. GEVE 4-Online kann im Rahmen des bundesweiten "Portalverbundes" mit Serviceportalen eingebunden werden - beispielsweise im Bayern-Portal, via Einheitlichem Ansprechpartner (EAP 2.0) / Gewerbe-Serviceportal oder für IHK-Starterzentren. GEVE 4-Online ist vorbereitet zur Anbindung an zukünftige Servicekonten.
GEVE 4-Online ermöglicht es den Gewerbetreibenden (auch aus dem europäischen Ausland) ihre Gewerbemeldungen online aufzugeben. Die Lösung führt den Benutzer assistentengestützt durch die Gewerbean-, Um- und Abmeldeformulare. GEVE 4-Online wird in den Internetauftritt der Gemeinde integriert. Vorgaben und Plausibilitätsprüfungen vereinfachen die Assistentenanwendung: Auswahl der Branchen aus amtlichen Branchenregister (gemäß DGUV-Schlüsselnummern), Staaten/Staatskennzeichen, komplexe Rechtsformen und entsprechend zugehörige Dokumente etc.
Die mit GEVE 4-Online erfassten Daten werden in einem zugangsgeschützten Bereich auf dem WebServer abgelegt. Optional können die Übertragungswege mit einer SSL-Verschlüsselung separat gesichert werden.
GEVE 4-Online ermöglicht folgenden Ablauf:
- Schritt für Schritt (assistentengestützt) wird der Anzeigepflichtige durch das Erfassungsformular geführt, bis alle notwendigen Felder ausgefüllt sind. Dabei steht ihm eine umfassende Hilfestellung zur Seite.
- Die erfassten Daten werden in einem PDF-Dokument (in Form der GewA 1, GewA 2 oder GewA 3) angezeigt, welches vom Anzeigepflichtigen am Heimdrucker ausgedruckt werden kann.
- Anschließend wird die Online-Gewerbemeldung als XML-Datei gespeichert (normierte Übergabe gemäß xgewerbeordnung.de). Diese wird entweder automatisch an den Sachbearbeiter geschickt oder in einem sicheren Bereich auf dem WebServer bereit gelegt.
- Der Sachbearbeiter im Gewerbeamt kann diese Datei automatisiert herunterladen, über GEVE 4 öffnen und einlesen. Sobald die Daten der Gewerbemeldung verifiziert wurden, kann diese in das Gewerberegister übernommen werden. Dabei werden vorhandene historische Datensätze und Personen verknüpft.
Vorteile
- Der Anzeigepflichtige füllt das Formular aus, wobei er alle dazu erforderlichen Informationen und Hilfestellungen erhält.
- Die Daten werden am Ort der Entstehung auf Plausibilität geprüft und können ohne Gang zum Amt zu jeder Tageszeit eingereicht werden.
- Für die Verwaltung entfällt die Datenerfassung, da die Angaben elektronisch in der vorgeschriebenen Form vorliegen und sofort weiterverarbeitet werden können.
- im Hosting: Updates durch die EDV Ermtraud GmbH
Anbindung an Serviceportale
Anbindung und Integration unter Nutzung von Portal-Basisdiensten erfolgt in verbreitete Online-Plattformen bundesweit - beispielsweise BürgerPortal (der RegioIT), OpenR@thaus / OpenKreish@us (der Rechenzentren ITEBO, HannIT, KDO und KDG), Wirtschaftsserviceportal NRW (Landeslösung, WSP.NRW/GSP.NRW), Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL, FJD (Thüringen) , Amt24 (Sachsen, OGW, Online-Gewerbedienst), Service BW (landesweites Serviceportal betrieben vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg) und BayernPortal (Bayerisches Staatsministerium für Digitales), kommunale Nolis-Portale).
Es werden unterschiedliche Ausbaustufen angeboten
- Bereitstellung der Gewerbemeldung online im Zuständigkeitsfinder
- Anbindung Authentifizierungs-Komponenten (z.B. OpenR@thaus-Benutzerkonto, regionale Nutzerkonten, überregionale Servicekonten natürliche Personen) - Servicekonten Stand 12-2020: u.a. Service-Konto NRW, Servicekonto Baden-Württemberg, Bayern-ID,
- ePayment-Komponente (z.B. ePay21)
- Postfach / Kommunikationskomponente
- Organisationskonto (Authentifizierungskomponente juristische Personen), Stand 6-2021: Unternehmenskonto (auf Elster-Technologie).
Am 22. Juli 2014 wurde die neue Gewerbeanzeigeverordnung veröffentlicht. Wir haben den Teil, der sich mit dem Identitätsnachweis bei der elektronischen Gewerbeanzeige beschäftigt, im Folgenden zusammengefasst. In der Praxis wird sich die eID, der elektronische Personalausweis, zur sicheren Verifikation von Servicekonten etablieren.
Wird die Gewerbeanzeige elektronisch erstattet, kann die zuständige Behörde zur elektronischen Datenverarbeitung Abweichungen von der Form der in § 1 geregelten Vordrucke, nicht aber vom Inhalt der Anzeige zulassen. Bei einer für die elektronische Versendung an die zuständige Behörde bestimmten Fassung des Vordrucks entfällt das in Feld 33 vorgesehene Unterschriftsfeld gemäß § 13 Satz 2 des E-Government-Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). Soweit die zuständige Behörde es für notwendig erachtet, kann sie geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität des Anzeigenden anwenden. Als geeignete und angemessene Verfahren kommen insbesondere in Betracht:
- PIN/TAN-Verfahren
- der elektronische Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 13 und Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, oder § 78 Ab- satz 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Sep- tember 2013 (BGBl. I S. 3556) geändert worden ist,
- eine De-Mail nach § 5 des De-Mail-Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 666), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
- eine Erklärung, mit deren Abgabe versichert wird, dass die Person, die die Erklärung abgibt, mit der im Vordruck angegebenen Person des Anzeigenden identisch ist.
Alternativ kann die zuständige Behörde zur Feststellung der Identität des Anzeigenden die Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses verlangen
Systemvoraussetzungen:
- Hosting auf dem Verwaltungseigenem Webserver mit PHP ab Version 5.4, empfohlen ab 7.3
- Alternativ können wir GEVE 4-Online für Sie auf unserem Webserver hosten. Sprechen Sie uns einfach an.
Demo-Version:
- geve|Online Live-Demo - die neue Generation
kostenlose Testversion mit Übergabe in Ihr Gewerbefachverfahren:
- nach Abstimmung: Kontakt