Standesamtliche Leistungen – sowie zahlreiche andere verwaltungsweit - unterliegen ab Januar teilweise der Umsatzsteuerpflicht. Eine beispielhafte Betrachtung.

Worum geht es? Das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde im Rahmen des Jahresssteuergesetzes 2015 geändert. Die Neuregelung in § 2b UStG betrifft juristische Personen öffentlichen Rechts (jPöR). Vom 1.1.2017 bis 31.12.2022 laufen teils noch Befreiungen von der Umsatzsteuer.

Welche Leistungen sind steuerbar? Welche steuerfrei? Zur Orientierung kann grob die Richtlinie "hoheitlich erbracht" oder "erbracht als Zusatzleistung" gelten. Beispiele:

  • Eheschließungsurkunde: Amtlich. Ohne Umsatzsteuer.
  • Trauung im Amtszimmer: Keine Sonderleistung. Umsatzsteuersatz 0%.
  • Trauung außerhalb, z.B. Burgsaal oder Kapelle: Sonderleistung. Keine Standard-Amtshandlung des Beamten. Umsatzsteuer: normaler Satz.
  • Schmuck fürs Trauzimmer: Umsatzsteuerpflichtig – kann durch externe vom „Markt“ erbracht werden.
  • Die Urkunde ist amtlich. Das „Stammbuch“ kann vom Markt käuflich außerhalb der Verwaltung erworben werden, d.h. eine wettbewerbsrelevante Position mit Umsatzsteuer (bei Ausgabe durch die Verwaltung).
  • Urkundenoriginale = hoheitlich, Kopien der Heirats-, Geburtsurkunden = umsatzsteuerpflichtige Zusatzleistungen

Umsatzsteuergesetz konform kassieren im Standesamt

Das moderne Hochzeitspaar zahlt im Normalfall bargeldlos – mit GiroCard oder Kreditkarte, selten nur noch bar. Unabhängig von der Zahlart gelten die neuen Umsatzsteuerregeln.

D.h., das das Kassensystem, ein korrektes Umsatzsteuerhandling gewährleisten muss. TopCash – Gebührenkasse und universelles Kassensystem für Leistungen und Artikel - der EDV Ermtraud GmbH verfügt über eine zentrale Verwaltung der variablen Umsatzsteuersätze, gepflegt an einer Stelle. Den Leistungen sind Umsatzsteuersatz und Kontierungen hinterlegt. In einem Zahlungsvorgang können sowohl umsatzsteuerfreie als auch mit Umsatzsteuer belegte Posten abgerechnet werden, beispielsweise Ehrschließungsgebühr + Stammbuch + Kopie der Urkunde. Buchung und Kontierung im Hintergrund erfolgen automatisch. Die Quittung weist die Umsatzsteuer aus.

Mit der Umsatzsteuerpflicht werden auch die juristischen Personen öffentlichen Rechts steuerrechtlich durch ihre Finanzämter geprüft. Die Prüfer erwarten dabei den Nachweis der durchgehenden fortgeschriebenen Buchungskette. Dieser wird durch die „technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) nachgewiesen, die TopCash netzwerkgebunden anspricht.

Umsatzsteuer: Weitere Ämter und Einrichtungen der Städte, Gemeinde und Kreise betroffen

Weitere Umsatzsteuerrelevante Beispiele sind in Bürgerbüro, Kfz-Zulassung, Tourismus, Kulturbereich u.a.m. zu nennen. TopCash ist bereit. -Beispiele-

 

 

     
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