GEVE 4 - Prostituiertenschutzgesetz - unsere Lösungen

Bundesweit gelten unterschiedliche Regelungen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes.

Mit unseren Lösungen sind Sie gerüstet zur Umsetzung von ProstSchG u.a. §3-6+7  sowie §§ 12, 13,20,21.

Das „Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ sieht eine Anmeldepflicht vor (§ 3). Prostituierte müssen sich bei den Ordnungsbehörden registrieren. Ab Januar 2018 besteht eine Ausweispflicht.

 Gemäß §§ 4-6 ProstSchG sind Angaben zur Person, Anschriften, Ortsangaben zur Tätigkeit zu machen. In der Prostitution tätige Personen erhalten ein Ausweisdokument. Voraussetzung ist ferner der Nachweis einer halbjährlichen bzw. jährlichen Gesundheitsberatung. 

Die Umsetzung des Gesetzes ist je nach bundeslandspezifischer Regelung bei Kommunen oder anderen Behörden, angesiedelt. Die Gesundheitsberatung wird i.d.R. durch die Gesundheitsämter erbracht und bestätigt. Die Anmeldebescheinigungen werden entweder direkt im Gesundheitsamt oder der Ordnungsabteilung gefertigt.  

 

Modul 1: Das GEVE 4-Modul Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG § 3-4) bietet: 

  • Erfassung aller relevanten Daten nach §§ 4-6 ProstSchG,
  • dabei Plausibilitätsprüfungen bei Feldeingaben, 
  • Länderliste zur Auswahl der Staatsangehörigkeit, 
  • Führung der Ausweis-Seriennummer,
  • Befüllung und Druck des amtlichen Formulars (Ausweis, Aliasbescheinigung),
  • sichere Speicherung der Personendaten (Personenkartei, z.B. für Erneuerungen der Registrierung), inklusive Führung einer Personenhistorie,
  • Erfassung der Beratung nach § 7 ProstSchG sowie von Zusatzinformationen,
  • Druck einer Beratungsbescheinigung (Gesundheitsamt)
  • Optional: Erstellung eines Kostenbescheides oder Übergabe an die Gebührenkasse TopCash
  • Speicherung des Lichtbildes, von erbrachten Nachweisen,
  • optional in elektronischer Akte, insbesondere für
    • Nachweis über die Gesundheitsberatung,
    • Meldebescheinigung,
    • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel ,
    • Dokumente zur Arbeitserlaubnis in Beschäftigung oder selbständig,
  • Wiedervorlagefunktion zur Fristüberwachung,
  • Statistikfunktion, vorbereitet für
  • universeller PDF-, CSV-/Excel-Export, vorbereitet für
    • Datenbereitstellung an die Finanzbehörden (§34 Abs. 6+8 ProstSchG),
    • Format gemäß Anforderungen der Statistik,
  • vorbereitet für die Datenübermittlung gemäß Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung, ProstAV) § 6, Abs. 4 (standardisiertes elektronisches Datenübermittlungsverfahren, rechtssichere Übermittlung per OSCI, ab 30.6.2020), optionales OSCI-Modul,
  • Protokollierungsfunktion,
  • ...

 

Modul 2:

Das Modul verwaltet Antrags- und Erlaubnisdaten zur Art des Prostitutionsgewerbes nach §12 ProstSchG 

  • Prostitutionsstätten,
  • Prostitutionsvermittlung,
  • Prostitutionsveranstaltungen,
  • Prostitutionsfahrzeuge.

 Es enthält die Merkmale Betriebskonzept, Beschränkungen, Befristungen und Bemerkungen. 

Die Lösung deckt insbesondere ab: 

  • Antrag auf Stellvertretererlaubnis nach §13 ProstSchG,
  • Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung nach §20 ProstSchG,

Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach §21 ProstSchG.

 

Auszug aus den weiteren Funktionen: 

  • Wiedervorlage zur Fristüberwachung (z.B. zum Ablauf der Erlaubnis für ein Fahrzeug),
  • optional elektronische Akte (z.B. Hinterlegung des Betriebskonzeptes),
  • Export Statistik.

 

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